Diese Kundinnen und Kunden dürfen im Tafelladen einkaufen.
Das Angebot richtet sich an wirtschaftlich benachteiligte Menschen in Waiblingen und Umgebung. Dazu gehören Personen die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe/Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Miet-/Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz beziehen sowie Haushalte mit geringem Einkommen oder Renten.
Um im Tafelladen einkaufen zu können, benötigen Sie einen Berechtigungsschein, den Sie gegen Vorlage Ihres Personalausweises, eines Einkommens- oder Leistungsnachweises bei den nachfolgenden Beratungsstellen beantragen können:
Forum Süd im Martin-Luther-Haus
Danziger Platz 36, 71332 Waiblingen
Frau Niederkrome
Terminvereinbarung nach vorheriger telefonischer Absprach: 07151 5001–2693
Caritas Zentrum Waiblingen
Talstraße 12, 71332 Waiblingen
Mo–Do 09:00–12:00 Uhr und
13:30–16:30 Uhr, Fr 09:00–12:00 Uhr
Tel. 07151 17240
Kreisdiakonieverband Rems-Murr-Kreis
Heinrich-Küderli-Str. 61, 71332 Waiblingen
Herr Schwarzkopf
Dienstag: 14:30–16:00 Uhr
Terminvereinbarung auch nach vorheriger telefonischer Absprach: 07151 95919–112 /07151 95919–125
Forum Nord / Erwachsenenbereich
Salierstraße 2, 71334 Waiblingen
Frau Rehbein-Bönisch
Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr
Freitag: 10:00–12:00 Uhr
Terminvereinbarung nach vorheriger telefonischer Absprach: 07151 5001–2690
Rathaus Waiblingen
Fachbereich Bürgerdienste
Kurze Straße 33 (Zimmer 109/110), 71322 Waiblingen
Dienstag: 09:00–12:00 Uhr
Terminvereinbarung nach vorheriger telefonischer Absprach:
07151 5001–2673 oder 07151 5001–2674
Wenn Sie bei Ihrem ersten Einkauf im Tafelladen diesen Berechtigungsschein vorlegen, erhalten Sie eine personalisierte Kundenkarte, die Sie künftig bei jedem Einkauf mitbringen müssen.
- Die Kundenkarte darf nur von Ihnen und Ihrem registrierten Partner oder Partnerin genutzt werden.
- Die Kundenkarte ist zeitlich befristet und muss nach Ablauf neu beantragt werden.
- Wenn Sie die Kundenkarte verloren haben, müssen Sie im Tafelladen gegen eine Gebühr von 5 € eine neue beantragen.
- Die Ladenleitung ist berechtigt, die Kundenkarte zurückzunehmen, wenn Sie gegen die Regeln des Tafel-Ladens verstoßen.
Diese Kunden dürfen im Tafelladen einkaufen.
Das Angebot richtet sich an wirtschaftlich benachteiligte Menschen in Waiblingen und Umgebung. Dazu gehören Personen die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe/Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Miet-/Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz beziehen sowie Haushalte mit geringem Einkommen oder Renten.
Um im Tafelladen einkaufen zu können, benötigen Sie einen Berechtigungsschein, den Sie gegen Vorlage Ihres Personalausweises, eines Einkommens- oder Leistungsnachweises bei den nachfolgenden Beratungsstellen beantragen können:
Forum Süd im Martin-Luther-Haus
Danziger Platz 36, 71332 Waiblingen
Frau Niederkrome
Terminvereinbarung nach vorheriger telefonischer Absprach:
07151 5001–2693
Caritas Zentrum Waiblingen
Talstraße 12, 71332 Waiblingen
Mo–Do 09:00–12:00 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 09:00–12:00 Uhr
Tel. 07151 17240
Kreisdiakonieverband Rems-Murr-Kreis
Heinrich-Küderli-Str. 61, 71332 Waiblingen
Herr Schwarzkopf
Dienstag: 14:30–16:00 Uhr
Terminvereinbarung auch nach vorheriger telefonischer Absprach: 07151 95919–112 /07151 95919–125
Forum Nord / Erwachsenenbereich
Salierstraße 2, 71334 Waiblingen
Frau Rehbein-Bönisch
Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr
Freitag: 10:00–12:00 Uhr
Terminvereinbarung nach vorheriger telefonischer Absprach: 07151 5001–2690
Rathaus Waiblingen
Fachbereich Bürgerdienste
Kurze Straße 33 (Zimmer 109/110), 71322 Waiblingen
Dienstag: 09:00–12:00 Uhr
Terminvereinbarung nach vorheriger telefonischer Absprach: 07151 5001–2673 oder 07151 5001–2674
Wenn Sie bei Ihrem ersten Einkauf im Tafelladen diesen Berechtigungsschein vorlegen, erhalten Sie eine personalisierte Kundenkarte, die Sie künftig bei jedem Einkauf mitbringen müssen.
- Die Kundenkarte darf nur von Ihnen und Ihrem registrierten Partner oder Partnerin genutzt werden.
- Die Kundenkarte ist zeitlich befristet und muss nach Ablauf neu beantragt werden.
- Wenn Sie die Kundenkarte verloren haben, müssen Sie im Tafelladen gegen eine Gebühr von 5 € eine neue beantragen.
- Die Ladenleitung ist berechtigt, die Kundenkarte zurückzunehmen, wenn Sie gegen die Regeln des Tafel-Ladens verstoßen.