Grundsätze und Verhaltens­kodex der Tafel Waiblingen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 

In Übereinstimmung und Ergänzung zu den Grundsätzen der Tafel Deutschland e. V., dem des Bundesverbandes Deutscher Tafeln, gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tafel Waiblingen e.V. folgender Verhaltenskodex:

Grundsatz 1 – Grundsätze der Tafelarbeit
Die Tafel Waiblingen e.V. arbeitet nach den Grundsätzen der Tafel Deutschland e. V.; diese Grundsätze können jederzeit im Büro der Ladenleitung eingesehen oder im Internet abgerufen werden.

Grundsatz 2 – Waren, Preise, Einhaltung der Hygienebestimmungen
Die Tafel Waiblingen e.V. sammelt überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind sowie Artikel des täglichen Bedarfs und verkauft diese gegen einen geringen Kostenbeitrag an Bedürftige, die im Besitz einer Kundenkarte sein müssen. Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt unter Beachtung der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und des Infektionsschutzes. Die Verkaufspreise werden (möglichst bis kurz vor Ladenöffnung) von der Ladenleitung bzw. ihrer Stellvertretung festgelegt.

Grundsatz 3 – Ehrenamtliche Mitarbeit/ Vorgaben der Ladenleitung
Die Mitarbeit in der Tafel Waiblingen e.V. ist ehrenamtlich; der Vorstand kann hauptamtliche Mitarbeiter/innen berufen (in der Regel beschränkt auf die Ladenleitung und den Fahrdienst) und diesen ein Entgelt bezahlen.
Die Vorgaben der Ladenleitung bzw. ihrer Stellvertretung zum Einsatz und zu den Betriebsabläufen im Tafelladen sind von den ehrenamtlichen und vergüteten Mitarbeiter/innen einzuhalten.

Grundsatz 4 – Verzicht auf Vergünstigungen
Im Hinblick auf die Würde und den Charakter des Ehrenamtes verzichten die ehrenamtlichen Helfer/innen auf Vergünstigungen und Bevorzugungen aller Art aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Tafel Waiblingen e.V.
In Rechnung gestellte zeitliche und sonstige Aufwendungen der Mitarbeiter, die rückwirkend als Spende der Tafel wieder gutgeschrieben / ausgeglichen werden, lehnt die Tafel Waiblingen e.V. grundsätzlich ab und werden nicht anerkannt.

Nach Ladenschluss kann die Ladenleitung liegen gebliebene und/oder am nächsten Ladenöffnungstag nicht mehr verkaufsfähige Ware zum günstigen Preis an die Mitarbeiter/innen freigeben. Die Preise hierfür legt die Ladenleitung fest, wobei im Ermessen der Ladenleitung auch eine kostenfreie Abgabe möglich ist.
Es ist mit den Grundsätzen der Tafel nicht vereinbar, dass schon vor oder während der Ladenöffnungszeiten einzelne Artikel beiseite gelegt und/oder diese nach Ladenschluss ohne Zustimmung der Ladenleitung mitgenommen werden.

Grundsatz 5 – Respektvoller Umgang
Die Tafel Waiblingen e.V. ist bestrebt, ehrenamtliche Helfer/innen, aber auch weitere Sponsoren, Spender und Mitglieder mit ausgeprägtem sozialem Engagement für sich zu gewinnen. Die Tafel Waiblingen fühlt sich deshalb verpflichtet, jeden Menschen, ungeachtet seiner Herkunft und seiner Lebensumstände mit Würde und Respekt zu behandeln.

Grundsatz 6 – Datenschutz
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tafel Waiblingen e.V. sind verpflichtet, alle ihnen bekannt gewordenen Daten (z.B. Namen, Geburtsdaten, Wohnort, Haushaltsgröße, Grund der Einkaufsberechtigung/ finanzielle Verhältnisse, Art und Häufigkeit der Einkäufe) der Kundinnen und Kunden im Tafelladen geheim zu halten und zu schützen. Informationen über Tafelkundinnen und Tafelkunden dürfen nicht nach außen getragen und in keiner Weise genutzt werden.
Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch für die Zeit nach der Beendigung der Mitarbeit in der Tafel.

– Am 13. Februar 2020 vom Vorstand der Tafel Waiblingen e. V. verbschiedet –